Antragstellung
Bitte beachten Sie folgende Stichtage für die Beantragung von Projekten:
- Wir nehmen Ihren Förderantrag fortlaufend entgegen und bearbeiten ihn auch im Rahmen einer Online-Abstimmung. Der Abstimmungsprozess dauert 14 Tage.
- Grundsätzlich gilt: Sofern ein Antrag im Rahmen einer Begleitausschusssitzung (BGA) entschieden werden soll, so sollte Ihr Antrag jeweils 14 Tage vor dem jeweiligen BGA-Termin eingegangen sein. Die BGA-Termine entnehmen Sie dem Kalender auf dieser webseite.
Förderantrag stellen
Sie haben eine Projektidee und überlegen, ob Sie bei der Partnerschaft für Demokratie einen Antrag stellen wollen? Dann nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit und lesen sich in Ruhe die folgenden Ausführungen durch.
Zunächst müssen Sie sich die Förderkriterien anschauen und überlegen, ob und in welcher Form Ihre Idee dazu passt. Gefördert werden können Projekte, die sich für die Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung oder Extremismusprävention einsetzen. Oder positiver formuliert: Es können Projekte gefördert werden, die sich für ein friedliches, demokratisches, tolerantes und weltoffenes Miteinander einsetzen. Ausführlich finden Sie die Leitlinien des Bundesprogrammes hier.
Wenn Ihre Idee zu den Förderrichtlinien passt, überlegen Sie sich bitte Ihre Zielsetzung. Entsprechend der Zielsetzung kann es sinnvoll sein, KooperationspartnerInnen mit ein zu beziehen. Wenn Sie nun einen Antrag auf Förderung stellen wollen, finden Sie hier das Antragsformular als Download.
Für den Finanzplan gilt, dass Sie bitte die Einnahmen (bzw. Ihren Beitrag zum Projekt) und die Ausgaben als Einzelposten benennen. Das kann Eintrittsgelder, Kuchenspenden, ehrenamtliche Mitarbeit u. ä. umfassen. Bei den Ausgaben gilt: Beträge bis 1.000,00 € können Sie durch einen formlosen Preisvergleich ermitteln. Beträge ab 1.000,00 € müssen Sie durch drei schriftliche Vergleichsangebote ermitteln (die Sie bitte dem Antrag beilegen). In der Regel nehmen Sie bitte das günstigste Angebot, Abweichungen müssen gut begründet sein.
Wenn Sie den Antrag als Verein stellen, fügen Sie bitte bei Ihrem ersten Antrag eine Kopie der Satzung, des Auszuges aus dem Vereinsregister und der Gemeinnützigkeitsbescheinigung bei. Bei weiteren Anträgen ist das nicht nötig, sofern sich nichts grundlegendes an den Unterlagen geändert hat.
Wenn Sie für Ihr Projekt werben oder eine Publikation heraus geben, dann müssen Sie das Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Logo von Demokratie leben! mit dem Zusatz „gefördert durch“ mit aufnehmen. Das Logo gibt es bei Antragsbewilligung als Anhang an eine Mail. Bitte setzen Sie das Logo so ein, wie wir es Ihnen zusenden (abgesehen von Vergrößerungen bitte keine Änderungen vornehmen). Alle Werbemittel und weiteren Publikationen müssen vor dem Druck an die Fach- und Koordinierungsstelle geschickt werden, die für Sie abklärt, ob das Logo korrekt eingefügt wurde. Erst nach der Freigabe dürfen Sie Ihre Werbemittel drucken bzw. veröffentlichen.
Achten Sie bitte bei Presseerklärungen u.ä. darauf, dass Sie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundesprogramm Demokratie leben! als Förderer benennen.
Für die Partnerschaft für Demokratie stehen verschiedene „Geldtöpfe“ zur Verfügung, darunter ein Aktions- und Initiativfond, der im Jahr 2024 mit 57.778,-€ ausgestattet ist. Mit diesem Fonds können Projekte des zivilgesellschaftlichen Engagements für mehr demokratische Teilhabe, ein besseres Zusammenleben von Neu- und AltfalkenseerInnen, den Ausbau einer Willkommenskultur, Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, etc. gefördert werden. Weitere 25.000,-€ stehen als Jugendfonds zur Verfügung, um die demokratische Mitbestimmung von Jugendlichen in Falkensee zu entwickeln und zu stärken. Für das gesamte Jahr 2024 stehen der PfD-Falkensee 177.778,-€ zur Verfügung, die sich aus Bundesmittel (90%) und Mitteln der Stadt Falkensee (10%) zusammensetzen. Die PfD verfügt für eigene Projekte im Jahr 2024 über 15.000,-€.
Über die Vergabe entscheidet der Begleitausschuss.